Erbrecht und Familienrecht

Das deutsche und internationale Erbrecht rückt zunehmend in den Fokus. Die Größe der Nachlässe nimmt stetig zu und damit rücken auch die Fragen der Vorsorge in den Vordergrund. Eine sinnvolle lebzeitige Gestaltung kann helfen, im Erbfall Steuern für die Hinterbliebenen zu sparen und außerdem Streit innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden. Unabdingbar wird die Vorsorgeplanung, wenn es um die Weiterführung eines Unternehmens geht.

Auch wenn die Steuerfreibeträge für den Ehegatten und Verwandte 1. Grades mit 500.000 EUR bzw. 400.000 EUR hoch erscheinen mögen, sind diese Beträge schneller erreicht, als manchmal gedacht. Eine frühzeitige Beratung kann dabei helfen, bestmöglich und so schonend wie möglich für die nächste Generation zu sorgen.

Aber auch nach dem Erbfall stehe ich für Sie beratend und begleitend zur Seite. Sie haben geerbt und kommen mit den anderen Erben nicht klar? Was muss beim Pflichtteil beachtet werden? Muss ich das Erbe ausschlagen, damit ich nicht mit eigenen Mitteln für die Schulden des Erblassers hafte?

Planen Sie vorausschauend und sorgen Sie vor. Lassen Sie sich beraten und vereinbaren einen Termin. Ich übernehme auch Testamentsvollstreckungen und Nachlassverwaltungen (auf Bestellung durch das zuständige Gericht).

Ich berate und vertrete Sie aber auch im Bereich des Familienrechts. Bereits bei der Familiengründung kann Vorsorge getroffen werden. Benötigen Sie einen Ehevertrag? Ist eine Änderung des gesetzlichen Güterstandes sinnvoll? Was heißt eigentlich Zugewinn?

Sie haben sich getrennt und wollen sich scheiden lassen, wissen aber nicht, was dann aus dem Haus wird. Wie sieht es eigentlich mit der Rente aus, im Falle einer Scheidung? Wer muss denn an wen Unterhalt zahlen?
Ihre individuelle Situation ist Grundlage einer vernünftigen und zielorientierten Beratung, die Ihnen hilft, diese und weitere Fragen zu klären und zu denen eine Strategie für die Zukunft entwickelt werden kann.