Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Erhalten Sie schnelle und zuverlässige Hilfe zu allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts wie:
- Mietvertrag Wohnung oder Gewerbe
- Pachtvertrag
- Schriftformerfordernisse bei längerfristigen Verträgen
- Mängel und Minderung
- Mieterhöhungen und Indexklauseln
- Kündigungen
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- Verwaltungsverträge und Teilungserklärungen
- Beschlussanfechtungen
- baulichen Veränderungen in der WEG
- Kostenverteilungsschlüssel
- Wirtschaftsplänen und Hausgeldabrechnungen
Sie sind Vermieter, Verwalter oder selbstnutzender (Wohnungs-)Eigentümer? Dann sind Ihnen die Fallstricke des Mietrechts im besonderen im Bereich der Wohnungsmiete nicht fremd. Der wohl häufigste Satz im BGB: „Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam“, stellt immer wieder eine Hürde dar. Ich versuche, mit Ihnen Lösungen zu entwickeln, die die Fallen zu vermeiden sucht und trotzdem auch den wirtschaftlichen Blick auf die Dinge einbezieht und berücksichtigt. Ihr Interesse und Ziel steht dabei im Vordergrund.
Schwierige Eigentümergemeinschaften sind mein Steckenpferd. Das Wohnungseigentumsrecht als Spezialgebiet begleitet mich seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit. Neben der Beratung einzelner Eigentümer oder der Gemeinschaft begleite ich auch Verwalter durch den Dschungel des WEG-Rechts. Die schnelle und fundierte Prüfung Ihrer Fragen und deren wirtschaftlich sinnvolle Beantwortung hat dabei Priorität. Als beratendes Mitglied im Bundesfachverband der Immobilienverwalter bin ich mit den Problemen der WEG Verwaltung vertraut. Gerade die Änderungen, die seit 01.12.2020 gelten, stellen immer wieder Herausforderungen dar, zu denen ich mich um Unterstützung für Sie bemühe.
Als Mieter in Wohnung und Gewerbe sind Sie bei mir ebenfalls richtig, weil ich den Blick von der anderen Seite des Verhandlungstisches kenne und deshalb für Sie optimale Lösungen in den Blick nehmen kann. Die Lösung der gewerbemietrechtlichen Themen aus Mietersicht stellen nicht selten besondere Herausforderungen dar. Ich begleite Sie dabei gern und nehme die Herausforderungen gerne an.
Gerade die auf längere Zusammenarbeit angelegten Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter oder innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind für außergerichtliche Streitschlichtungsmethoden häufig besonders geeignet. Als ausgebildeter Mediator stehe ich Ihnen auch in dieser Rolle, aber auch als beratender Begleiter in derartigen Verfahren zur Verfügung. Was für Sie der richtige Weg ist, entwicklen wir gemeinsam.
Checkliste Wohneigentum
Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch die folgenden Unterlagen unbedingt mit oder (noch besser) lassen Sie mir diese Dokumente oder Informationen vorher zukommen. Beachten Sie, dass für Anfechtungen von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Frist von nur einem Monat ab der Beschlussfassung (nicht ab der Übersendung des Protokolls) gilt:
- Teilungserklärung
- ggf. Bauträgervertrag/Kaufvertrag
- Grundbuchauszug
- Liste der Miteigentümer, Namen und Anschriften des Beirates
- Name und Anschrift der Verwaltung
- Verwaltervertrag
- Beschlussprotokolle
- Einladungen zu Eigentümerversammlungen
- ggf. Auszug aus dem Beschlussbuch
- Hausgeldabrechnungen aktuell und Vorjahr
- sonstige für den Sachverhalt relevante Unterlagen (Gutachten, Angebote, Urteile vorangehender Verfahren, etc.)
falls bereits Verfahren anhängig sind zusätzlich:
- Zustellunterlagen (meist gelber Umschlag )
- Klage und oder Anspruchsbegründung
- Verfügungen des Gerichts
Und: Beachten Sie etwa gesetzte Fristen!
Checkliste Mietrecht
Für Ihren Besuch bei uns ist es häufig hilfreich vorher einige Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit Ihre wertvolle Zeit nicht damit vertan wird, dass Sie dem Anwalt beim „Einlesen“ zusehen.
Damit es „gut läuft“ benötigen Sie für Ihren Besuch bei uns:
- Mietvertrag oder einen solchen Entwurf (wenn vorhanden)
- Angaben zum Eigentümer oder Verwalter
- Grundriss der Mietfläche
- Nebenkostenabrechnung aktuell und Vorjahr
- ggf. Liste der Ausstattungsmerkmale der Wohnung oder der Gewerbeeinheit
- ggf. Mängelliste
- ggf. Liste geplanter Sanierungsmaßnahmen
- Zahlungsübersichten
- Kautionsunterlagen /-belege
falls bereits Verfahren anhängig sind zusätzlich:
- Zustellunterlagen (meist gelber Umschlag )
- Klage und/oder Anspruchsbegründung
- Verfügungen des Gerichts
Und: Beachten Sie etwa gesetzte Fristen!